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KfW fördert Ladestationen mit PV-Anlage und Speicher für Eigenheimbesitzer mit bis zu 10.200 Euro

Das Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ startet am 26. September 2023. Insgesamt stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr 500 Millionen Euro bereit, um die Anschaffung von Ladestationen in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Stromspeicher zu bezuschussen. Die Förderung in Anspruch nehmen, können Eigentümer/innen von selbst genutzten Wohnhäusern, die ein Elektroauto besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung verbindlich ein E-Auto bestellt haben.

Den Antrag zur Förderung stellen Sie im Kundenportal der KfW. Aktuell können Sie auf der Seite der KfW mit einem Vorab-Check herausfinden, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen (Link zum Vorab-Check). Dort finden Sie ebenso alle weiteren Informationen, die wichtigsten haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst.

Geförderte Maßnahmen:

  • Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mind. 11 kW Ladeleistung
  • Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mind. 5 kWp Spitzenleistung
  • Kauf eines neuen Stromspeichers mit mind. 5 kWh Speicherkapazität
  • Einbau und Anschluss der Gesamtanlage inkl. Installationsarbeiten
  • Energiemanagement-System zur Steuerung der Anlage

Eine Liste der geförderten Ladestationen wird in diesem Monat von der KfW veröffentlicht.

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Die Ladestation, die PV-Anlage und den Stromspeicher schaffen Sie gleichzeitig neu an. Einzelne Komponenten werden nicht gefördert
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung besitzen Sie ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug) oder haben ein Elektroauto verbindlich bestellt
  • Sie besitzen ein Wohngebäude, welches Sie selbst bewohnen

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Neubauten vor Einzug
  • Ausschließlich vermietete Objekte
  • Ferienhäuser und -wohnungen
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit dem Zuschuss
  • Eine rückwirkende Förderung für bereits begonnene Maßnahmen

Zuschusshöhe und Auszahlung:

  • für Photovoltaikanlagen 600 Euro je kWp, max. 6.000 Euro
  • für Stromspeicher 250 Euro je kWh, max. 3.000 Euro
  • für Ladestationen pauschal 600 Euro – oder 1.200 Euro bei bidirektionaler Ladefähigkeit*

Maximal können 10.200 Euro Förderung fließen – oder 9.600 Euro bei nicht bidirektionalen Systemen.

* Bei bidirektionalen Ladestationen kann der Strom in zwei Richtungen fließen – vom Strom­netz ins Auto und vom Auto zurück ins Stromnetz. Dadurch kann das Elektroauto über­schüssigen Strom bei Bedarf wieder ab­geben und damit das Strom­netz entlasten.

Quellen:
Informationen zum Programm
Pressemitteilung

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