Das Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ startet am 26. September 2023. Insgesamt stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr 500 Millionen Euro bereit, um die Anschaffung von Ladestationen in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Stromspeicher zu bezuschussen. Die Förderung in Anspruch nehmen, können Eigentümer/innen von selbst genutzten Wohnhäusern, die ein Elektroauto besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung verbindlich ein E-Auto bestellt haben.
Den Antrag zur Förderung stellen Sie im Kundenportal der KfW. Aktuell können Sie auf der Seite der KfW mit einem Vorab-Check herausfinden, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen (Link zum Vorab-Check). Dort finden Sie ebenso alle weiteren Informationen, die wichtigsten haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst.
Geförderte Maßnahmen:
Eine Liste der geförderten Ladestationen wird in diesem Monat von der KfW veröffentlicht.
Voraussetzungen für die Förderung:
Ausgeschlossen von der Förderung sind:
Zuschusshöhe und Auszahlung:
Maximal können 10.200 Euro Förderung fließen – oder 9.600 Euro bei nicht bidirektionalen Systemen.
* Bei bidirektionalen Ladestationen kann der Strom in zwei Richtungen fließen – vom Stromnetz ins Auto und vom Auto zurück ins Stromnetz. Dadurch kann das Elektroauto überschüssigen Strom bei Bedarf wieder abgeben und damit das Stromnetz entlasten.
Quellen:
Informationen zum Programm
Pressemitteilung
2023 BRINGT NEUE STEUERREGELN
Wir möchten uns bei Ihnen für dieses grandiose Jahr bedanken! Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und viel Glück, Gesundheit und viele Sonnenstunden im neuen Jahr.
Um uns von dem ereignisreichen Jahr ein Wenig zu erholen, machen wir Betriebsferien vom 21.12.2022 bis zum 08.01.2023. In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter 02942 / 988700.
Aufgrund der neuen Steuerregeln für Photovoltaik möchten wir auch im neuen Jahr wieder mit Ihnen durchstarten und geben Ihnen eine Preisgarantie für alle Anfragen, die noch 2022 gestellt werden.
Die wichtigsten steuerlichen Änderungen können Sie unter anderem bei pv magazin nachlesen (https://www.pv-magazine.de/2022/12/02/null-prozent-umsatzsteuer-fuer-photovoltaik-anlagen-ab-2023/).
JETZT AUF HOHE EIGENVERSORGUNG MIT SOLARSTROM UND SPEICHER SETZEN
Sie haben noch Platz auf dem Dach und wollen die Energiewende aktiv mitgestalten? Das lohnt sich jetzt besonders: Denn mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Anfang 2021 ist die Umlagebefreiung auf den Eigenverbrauch von Solarstrom auf 30 kWp hochgesetzt.
Dadurch werden größere Solaranlagen mit Speicher besonders attraktiv. Mit einer intelligenten Vernetzung der Bereiche Strom, Wärme und Mobilität profitieren Sie von einer besonders hohen Eigenversorgung mit Solarstrom. Dadurch müssen sie weniger Strom vom Versorger beziehen und schützen aktiv das Klima.